Antrag: Wir brauchen eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie!

Am 30. März istZero-Waste-Day. Ein guter Anlass, um darüber nachzudenken, wie wir das Müllaufkommen in Augsburg senken können. Eine aus unserer Sicht vielversprechende Möglichkeit besteht in der Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie nach dem Vorbild der Stadt Tübingen. 

Damit lässt sich der Einsatz von Einwegmaterialien reduzieren und Mehrwegsysteme können gezielt gefördert werden. Seit 2022 erhebt Tübingen eine Steuer auf Essensverpackungen, Geschirr und Besteck, die beim Verkauf von Speisen und Getränken verwendet werden. Am 24. Mai 2023 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nach einem Rechtsstreit die Kompetenz der Stadt Tübingen, eine solche örtliche Abgabe zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 27. November 2024 die Verpackungssteuer als rechtmäßig. Sie widerspricht nicht dem bundesrechtlichen Abfallrecht und schafft klare Anreize zur Abfallvermeidung. Vor diesem Hintergrund haben wir die Stadtverwaltung gefragt, unter welchen Voraussetzungen die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegprodukte auch in Augsburg möglich wäre, und eine Prüfung der Machbarkeit sowie der potenziellen Auswirkungen veranlasst. Augsburg will Zero-Waste-City werden. Eine kommunale Verpackungssteuer wäre ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg!

Wir haben auch schon eine Antwort von der Stadt erhalten. Die von uns beantragte Prüfung wird erst erfolgen, wenn eine entsprechende Rückmeldung des Bayerischen Innenministeriums vorliegt. Anders als etwa in Baden-Württemberg ist in Bayern für die Erhebung einer kommunalen Steuer die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (im Fall der Stadt Augsburg ist das die Regierung von Schwaben) erforderlich. Dieser Genehmigung muss letztendlich das Innenministerium zustimmen. Bisher war in ähnlichen Fällen eine tendenziell restriktive Zustimmungspraxis zu beobachten. Wir bleiben dran!