Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete: Wir fordern ein “Augsburger Modell”
Sie beruft sich dabei auf die aus ihrer Sicht verbindlichen rechtlichen und weisungsbezogenen Vorgaben des § 5 AsylbLG und des Bayerischen Innenministeriums. Auch wir sind der Ansicht, dass geflüchtete Menschen die Möglichkeit erhalten sollten, einer Arbeit nachzugehen, um – integriert in diese Gesellschaft – ein eigenständiges Leben führen zu können. Aber: In der Beschlussvorlage der Stadt wird mit keinem Wort erwähnt, dass Geflüchtete, z.B. während des Asylverfahrens oder vielfach im Rechtsstatus der Duldung, nicht berechtigt sind, einer regulären Arbeit nachzugehen. Während es diesen Menschen also auf der einen Seite untersagt wird, eine reguläre Arbeit aufzunehmen, sollen sie nun von der Stadt Augsburg angebotene Arbeitsgelegenheiten mit einer Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro / Stunde annehmen – anderenfalls müssen sie Leistungskürzungen hinnehmen. In einem Änderungsantrag fordern wir vor diesem Hintergrund einen “Augsburger Weg”, der u.a. beinhalten soll, dass die spezifischen Qualifikationen und Fähigkeiten der Leistungsberechtigten bei der Zuordnung von Arbeitsgelegenheiten berücksichtigt werden, dass die Tätigkeiten möglichst zu einer weiteren Qualifizierung führen und dass der Einsatz grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruht. Darüber hinaus sollen gemeinnützige Träger, die geeignete und qualifizierte Arbeitsgelegenheiten anbieten, besonders unterstützt werden. Die Maßnahme soll positive Auswirkungen auf die Situation der Geflüchteten und das Zusammenleben in Augsburg haben.